Mitarbeiter-Erfassungsbogen

Tragen Sie bitte alles ein, was Ihnen bekannt ist. Fehlende Steuer-, Sozialversicherungs- oder Beschäftigungsdaten dürfen leer bleiben und werden später gemeinsam ergänzt.

1SelbstauskunftSie tragen bekannte Daten ein.
2ArbeitgeberprüfungFehlende Fachangaben werden ergänzt.
3LohnstammErst nach Prüfung erfolgt die Übernahme.

1. Persönliche Daten

Die mit * gekennzeichneten Angaben sind spätestens beim endgültigen Einreichen erforderlich.

2. Steuer und Sozialversicherung

Diese Angaben dürfen nachgereicht werden. Beitragsgruppen, Personengruppe und DEÜV-Schlüssel legt ausschließlich der Arbeitgeber fest.

11-stellige Steuer-Identifikationsnummer
Wird für den 9-stelligen Tätigkeitsschlüssel benötigt.
Maßgebend ist der tatsächlich erreichte höchste Abschluss.

3. Kinder und Pflegeversicherung

Die Angaben sind eine Selbstauskunft. Der Arbeitgeber bestätigt später getrennt, ob ein Nachweis vorliegt.

4. Bankverbindung

Kann als Entwurf zunächst leer bleiben. Vor der ersten Auszahlung wird die Bankverbindung geprüft.

5. Tätigkeit und Ausstattung

Diese Angaben bleiben in der Personalakte. Sie steuern nicht automatisch die Lohnabrechnung.

Speichern oder einreichen

Mit „Entwurf speichern“ können noch unvollständige Angaben gespeichert werden. Erst „Verbindlich einreichen“ startet die Arbeitgeberprüfung.